Für mehr Leben im Leben
Ergotherapie ist so individuell wie die Menschen. Aber sie hat immer das gleiche Ziel.
Ein selbstbestimmtes Leben. In jedem Alter.
Häufig gestellte Fragen
Der Kongress findet vom 11.-13. Juni in Bielefeld statt. Alle Informationen finden Sie hier.
Eine Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Die jeweils nächste Blankoverordnung für dieselbe Diagnose (ICD-10-zweistellig, z.B. F6, F7) und dieselbe Diagnosegruppe darf zwar bereits vor Ablauf der Gültigkeit von 16 Wochen der vorherigen Verordnung durch die verordnende Person ausgestellt werden, Leistungserbringer dürfen allerdings nicht vor Ablauf der Gültigkeit von 16 Wochen der vorherigen Verordnung damit beginnen und müssen gleichzeitig die Beginnfrist (28 Tage nach Ausstellungsdatum) der später ausgestellten Verordnung einhalten. Wird also bereits nach 14 Wochen Gültigkeitsdauer der ersten VO eine neue Blankoverordnung ausgestellt, mit der aber erst zwei Wochen später (spätestens aber nach 28 Tagen) begonnen werden kann, folgt daraus, dass für die nachfolgende Blankoverordnung nur noch für eine Zeit von 14 Wochen Gültigkeit besitzt.
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Handlungsdruck, was den Anschluss an die TI anbetrifft.
Laut Gesetz ist der Anschluss an die TI für Heilmittelerbringer:innen zum 1. Oktober 2027 verpflichtend - der Gesetzgeber hat aber keine Sanktion festgelegt, für die, die nicht angeschlossen sind.
Wir empfehlen jetzt eine geeignete Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu implementieren und die Praxisprozesse dabei so weit wie möglich und gewünscht zu digitalisieren.
Sämtliche Änderungen in der Tabelle zur Empfangsbestätigung sind von den Klient:innen gegenzuzeichnen. Beachten Sie, dass Änderungen beim Datum nach Einreichen zur Abrechnung nicht mehr möglich sind. Prüfen Sie daher vor der Abrechnung gründlich, ob die angegebenen Termine stimmen. Nachträgliche Korrekturen der Unterschrift des Versicherten und der Leistung sind möglich- beachten Sie hierzu unbedingt die Anlage 3 zum Vertrag lit. o).
Denken Sie bitte daran, dass eine Korrektur mit Tipp-Ex verboten ist. Bei Ergänzungen und/ oder Korrekturen muss immer sichergestellt sein, dass die ursprünglichen Angaben sichtbar bleiben. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zusätzlich auch einer Unterschrift mit Datumsangabe neben der fehlenden oder falschen Angabe, dies gilt für Ärzt:innen wie für Leistungserbringende und auch die Versicherten.
Der Vertrag über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Ergotherapie hat auch noch Gültigkeit im Jahr 2026.
Die vertraglichen Regelungen besagen lediglich, dass der Vertrag insgesamt oder einzelne Anlagen unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres, erstmals zum 31.12.2025, schriftlich gekündigt werden können.
Da der Vertrag jedoch nicht gekündigt wurde, bleibt die Gültigkeit bestehen und somit können auch Blankoverordnungen über den Jahreswechsel und im neuen Jahr angenommen und durchgeführt werden.