Kontakt

Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
Becker-Göring-Str. 26/1
76307 Karlsbad-Ittensbach
Tel:  07248 9181-0
Fax: 07248 9181-71

Mitglied im
SHV | Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V.

WFOT | World Federation of Occupational Therapists

COTEC | Council of Occupational Therapists for the European Countries

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Für mehr Leben im Leben

Ergotherapie ist so individuell wie die Menschen. Aber sie hat immer das gleiche Ziel.
Ein selbstbestimmtes Leben. In jedem Alter.

Donnerstag, 27. November 2025

Der Fachausschuss Psychiatrie lädt zum Webtalk ein

Termine 2026 - save the date
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Mittwoch, 26. November 2025

Studienteilnehmer:innen gesucht

Unterstützen Sie Studierende bei ihren Abschlussarbeiten
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Dienstag, 25. November 2025

Call for Abstracts – DGEW-Online-Forum

„Forschung in der Ergotherapie – Wege, Promotionsprojekte, Perspektiven“
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Montag, 24. November 2025

Umfrage zur Gruppenbehandlung (PrioPEG)

Forschungsprojekt mit DVE Beteiligung
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Freitag, 21. November 2025

Studienteilnehmer:innen gesucht

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Verbandsstruktur

Die Gremien des DVE

Der DVE hat viele ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in unterschiedlichen Gremien. Diese stellen wir Ihnen hier vor.

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Landesgruppen des DVE
Landesgruppen des DVE

Jedes DVE-Mitglied wird seinem Wohnort entsprechend einer Landesgruppe zugeordnet. Sie übernehmen Aufgaben, die zweckmäßigerweise regional durchgeführt werden.

Fachausschüsse
Fachausschüsse

Die Aufgabe der Fachausschüsse ist es die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Ergotherapie in den verschiedenen Fachbereichen/Tätigkeitsfeldern zu unterstützen.

Pressemeldungen
Pressemeldungen

Hier finden Sie alle aktuellen und archivierten Pressemeldungen – bis 2020.

EBP-Datenbank
EBP-Datenbank

Evidenz­basierte Praxis
leicht gemacht – recherchieren Sie auf Deutsch in derzeit* über 1.400 Studien zu Wirksamkeit, Nutzen und (Kosten-)Effektivität von Interventionen aus allen Bereichen der Ergotherapie.

*Die EBP-Datenbank wird fortlaufend aktualisiert und um neue Studien ergänzt.

DVE Podcast
DVE Podcast

Wichtige Themen und Entwicklungen im Bereich der Ergotherapie werden besprochen und diskutiert. Zu Gast sind unterschiedliche Kolleg:innen und Expert:innen.

DVE Akademie
DVE Akademie

Das Programm der DVE AKADEMIE hält ein vielseitiges Angebot an Fortbildungen für Sie bereit.

Der Verband
Der Verband

Der DVE hat mit über 14.000 Mitgliedern eine starke Stimme, wenn es darum geht, die Interessen und Bedürfnisse der Ergotherapeut:innen zu vertreten. Die politische Einflussnahme des DVE stärkt die Anerkennung und Bedeutung des Berufsstands.


Ausbildung
Die Berufswahl ist ein wichtiger Schritt im Leben. Damit Sie sich ein genaues Bild machen können, finden Sie hier wichtige Informationen zur Ergotherapie-Ausbildung.

Häufig gestellte Fragen

Der Kongress findet vom 11.-13. Juni in Bielefeld statt. Alle Informationen finden Sie hier.

Kongress 2026

Eine Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Die jeweils nächste Blankoverordnung für dieselbe Diagnose (ICD-10-zweistellig, z.B. F6, F7) und dieselbe Diagnosegruppe darf zwar bereits vor Ablauf der Gültigkeit von 16 Wochen der vorherigen Verordnung durch die verordnende Person ausgestellt werden, Leistungserbringer dürfen allerdings nicht vor Ablauf der Gültigkeit von 16 Wochen der vorherigen Verordnung damit beginnen und müssen gleichzeitig die Beginnfrist (28 Tage nach Ausstellungsdatum) der später ausgestellten Verordnung einhalten. Wird also bereits nach 14 Wochen Gültigkeitsdauer der ersten VO eine neue Blankoverordnung ausgestellt, mit der aber erst zwei Wochen später (spätestens aber nach 28 Tagen) begonnen werden kann, folgt daraus, dass für die nachfolgende Blankoverordnung nur noch für eine Zeit von 14 Wochen Gültigkeit besitzt.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Handlungsdruck, was den Anschluss an die TI anbetrifft.
Laut Gesetz ist der Anschluss an die TI für Heilmittelerbringer:innen zum 1. Oktober 2027 verpflichtend - der Gesetzgeber hat aber keine Sanktion festgelegt, für die, die nicht angeschlossen sind.
Wir empfehlen jetzt eine geeignete Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu implementieren und die Praxisprozesse dabei so weit wie möglich und gewünscht zu digitalisieren.

 

Sämtliche Änderungen in der Tabelle zur Empfangsbestätigung sind von den Klient:innen gegenzuzeichnen. Beachten Sie, dass Änderungen beim Datum nach Einreichen zur Abrechnung nicht mehr möglich sind. Prüfen Sie daher vor der Abrechnung gründlich, ob die angegebenen Termine stimmen. Nachträgliche Korrekturen der Unterschrift des Versicherten und der Leistung sind möglich- beachten Sie hierzu unbedingt die Anlage 3 zum Vertrag lit. o).


Denken Sie bitte daran, dass eine Korrektur mit Tipp-Ex verboten ist. Bei Ergänzungen und/ oder Korrekturen muss immer sichergestellt sein, dass die ursprünglichen Angaben sichtbar bleiben. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zusätzlich auch einer Unterschrift mit Datumsangabe neben der fehlenden oder falschen Angabe, dies gilt für Ärzt:innen wie für Leistungserbringende und auch die Versicherten.

Der Vertrag über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Ergotherapie hat auch noch Gültigkeit im Jahr 2026.
Die vertraglichen Regelungen besagen lediglich, dass der Vertrag insgesamt oder einzelne Anlagen unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres, erstmals zum 31.12.2025, schriftlich gekündigt werden können.
Da der Vertrag jedoch nicht gekündigt wurde, bleibt die Gültigkeit bestehen und somit können auch Blankoverordnungen über den Jahreswechsel und im neuen Jahr angenommen und durchgeführt werden.

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